Kurzzeitmietvertrag
Wohnraumanbieter: Wohnraumnutzer:
Manjit Multani ----------------------------
Hagedornstr.45 ----------------------------
47169 Duisburg ----------------------------
Tel. 0203/9853509 Tel.---------------------------
Mietsache:
Die Räumlichkeiten bestehen aus einem Wohnraum,einer Küche und einem Badraum (Vollbad ,WC, Waschbecken) Die Räumlichkeiten werden zu reinen Wohnzwecken vermietet.
Mietzeit:
Der Mietvertrag beginnt am ___________________ und endet mit Ablauf des ____________________.Das Mietverhältnis wird für diese Zeit geschlossen.
Mietzins:
Der Mietzins beträgt incl. aller Nebenkosten pro Monat ____________€
Der Mietzins ist jeweils am 1.Werktag des Monats zu zahlen.
Die Endreinigung beträgt 70.-€ und ist im Voraus mit der Kaution fällig.
Kaution:
Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution von _____________€ fällig.
Vorzeitiger Auszug:
Zieht der Wohnraumnutzer vorzeitig aus, berührt dies nicht seine Mietzahlungspflicht für die übrige Zeit, es sei denn, der vorzeitige Auszug ist vom Wohnraumanbieter zu vertreten.
Schönheitsreparaturen:
Kleine Reparaturen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind bis zu einer Höhe von 100.-€ vom Wohnraumnutzer zu übernehmen, soweit es sich nicht um gewöhnliche Abnutzung handelt
Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Der Wohnraumnutzer kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese Absicht mindestens zwei Wochen vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt wird.
Benutzung der Mietsache:
Die Mietsache darf nur zu der im Vertrag bestimmten Zwecken benutzt werden.
Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Personen,die sich besuchsweise in den Räumlichkeiten aufhalten. Der Wohnraumnutzer über nimmt die Haftung für diese Personen. Tierhaltung ist nicht erlaubt.
Instandhaltung
Der Wohnraumnutzer verpflichtet sich, die Mietsache und sämtliches Inventar schonend und pfleglich zu behandeln,die Mieträume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Mängel und Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Sollte dies unterbleiben haftet der Wohnraumnutzer für Folgeschäden.
Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, die Mietsache nicht mit Einrichtungen versehen werden, es sei denn der Wohnraumanbieter gibt hierfür seine Zustimmung.
Betreten der Mietsache:
Der Wohnraumanbieter oder dessen Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Wohnraumnutzers ist Rücksicht zu nehmen.
Rückgabe der Mietsache:
Bei Ende der Mietzeit ist die Mietsache sauber und vollständig zurückzugeben. Alle Schlüssel auch selbst beschaffte,sind herauszugeben. Der Wohnraumnutzer haftet für alle Schäden, die aus der Nichtbefolgung seiner Pflichten dem Mietnachfolger oder dem Wohnraumanbieter entstehen.
Sollte Aufgrund von Mängeln die der Wohnraumnutzer verursacht hat die Mietsache nicht weitervermietet werden können, so haftet er für die Beseitigung der Mängel und für den Mietausfall der dadurch verursacht wird.
Stromkosten:
Im Nutzungsvertrag ist für den Strom eine Pauschale von 40.- € vorgesehen. Bei Mietbeginn wird der Stomzähler abgelesen und nach Mietende aufgerechnet.
Die Stromkosten belaufen sich auf: 5.-€ Grundgebühr 0.24 € pro/kW/Std.
____________________Zählerstand
Sonstige Vereinbarung
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Rechtsbelehrung:
Die Mitteilung der Eigennutzungsabsicht beruht auf der Vorschrift des 564c Abs.2 BGB, demzufolge der Mieter bei Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Zeit den gemieteten Wohnraum ohne weiteres, d.h. ohne Kündigung und ohne die Möglichkeit, Mieterschutz in Anspruch nehmen zu können oder auch nur eine Räumungsfrist zu bekommen, räumen muss.
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Ort Datum Wohnraumanbieter Wohnraumnutzer
Kündigung:
Die Kündigung wird zum _______________ ausgesprochen und ist von beiden Parteien anerkannt.
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Wohnraumanbieter Wohnraumnutzer